AGB Graf & Eberth GmbH / HÜPFBURG-TOGGENBURG.CH
SICHERHEITSHINWEISE
- Es gibt kaum ein anderes Spielgerät, das so sicher ist wie ein aufblasbares Spiel von uns. Trotzdem gilt es einige wichtige Regeln zu beachten. Der Mieter erhält bei Mietbeginn ein Dokument mit Warnhinweisen und ist dafür verantwortlich, dass diese eingehalten werden.
- Eine regelmässige Überprüfung und Wartung der Eventspiele geben Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Produkt einwandfrei ist.
- Benutzung auf eigene Gefahr!
- Eltern haften für Ihre Kinder!
- Die Hüpfburgwände dürfen nicht als Sprungwand oder zum Klettern benutzt werden. Ebenso ist es nicht erlaubt, gegen etwaige Sicherheitsnetze zu springen.
- Zum Hüpfen ist nur der innere Bereich der Hüpfburg geeignet, nicht der Einstiegsbereich.
- Der Altersunterschied bzw. Größenunterschied muss bei gleichzeitiger Benutzung möglichst gering sein.
- Der Betrieb bei Regen und mäßigem Wind ab 35 km/h ist nicht zulässig.
- Die Hüpfburg darf nur von Kindern ab 3 Jahren benutzt werden!
- Kontrollieren Sie Jacken- und Hosentaschen der Kinder, um zu vermeiden, dass spitze oder scharfe Gegenstände (wie Haarspangen, Schmuck, Gürtelschnallen, Brillen, Stifte oder ähnliches) Verletzungen verursachen oder die Hüpfburg beschädigen. Solche Gegenstände sind vor der Benutzung abzugeben.
- Die Hüpfburgwände dürfen nicht als Sprungwand oder zum Klettern benutzt werden. Ebenso ist es nicht erlaubt, gegen etwaige Sicherheitsnetze zu springen.
- Es ist nicht erlaubt zu schubsen, zu raufen und Purzelbäume zu machen.
- Auf der Hüpfburg sind keine Schuhe, Speisen und Getränke erlaubt.
- Die Hüpfburg muss durchgehend vom Mieter bzw. eines von ihm beauftragten voll geschäftsfähigen Erwachsenen beaufsichtigt werden. Die Aufsichtsperson darf keinerlei Drogen konsumiert haben bzw. während der Beaufsichtigung konsumieren. Frühes Eingreifen der Aufsichtsperson ist gefordert, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder gefährden.
- Bei einem Spannungsausfall oder einer Störung des Gebläses muss die Hüpfburg unverzüglich geräumt und der Betrieb eingestellt werden. Dabei muss sehr schnell reagiert werden, da die Hüpfburg durch den Druckverlust sehr schnell in sich zusammenfällt und evtl. Kinder unter sich begraben kann (Erstickungsgefahr). Nach Beseitigung der Störung darf die Hüpfburg wieder in Betrieb genommen werden, sofern eindeutig festgestellt wurde weshalb es zur Störung gekommen ist und ebenfalls sichergestellt wurde, dass dieses Problem nicht wieder auftritt.
- Die Hüpfburg ist an den vorgesehenen Laschen gegen Umfallen, Verrutschen und Abheben aufgrund von Wind zu sichern. Beim Umplatzieren der Hüpfburg immer mit mehreren Personen an den Schlaufen anpacken und nur mit der entsprechenden Unterlegplane über den Boden ziehen.
- Während der Benutzung muss das Gebläse ständig laufen und es darf nicht mit Feuchtigkeit in Kontakt kommen. Kinder dürfen nicht mit dem Gebläse spielen. Der Lufteinlass und Auslass muss immer frei sein. Das Gebläse muss auf einem ebenen und trockenen Untergrund aufgestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
HINWEISE AN DEN MIETER
- Hüpfburgen Auf- und Abbau ist kinderleicht und schnell gemacht. Innert 10 Min. steht das Spiel und lenkt alle Blicke auf sich. Der Auf- und Abbau kann teilweise auch ohne Fachpersonal erfolgen. Wir erledigen es jedoch gerne für Sie.
- Bei den meisten Spielen benötigen Sie ein Dauergebläse. Unsere Gebläse sind sehr zuverlässig und in den Leistungen 1,1kW, 1,5kW oder 1,8kW verfügbar. Für den Betrieb brauchen sie einen normalen 230V-Stromanschluss. Eine Kabelrolle ist selbstverständlich im Lieferumfang enthalten.
Der Mieter haftet für Schäden, sowie für Zerstörung und Diebstahl in vollem Umfang.
- Vor der Inbetriebnahme und zum Ende der Mietdauer findet eine gemeinsame Begutachtung der Hüpfburg statt. Dabei werden allfällige Schäden gemeinsam festgestellt.
- Nachträgliche Reklamationen erkennen wir nicht an.
- Allfällige Reparaturkosten werden später in Rechnung gestellt.
- Defekte Ware, welche nicht mehr repariert werden kann, wird zum Marktpreis bzw. zum Occasionspreis verrechnet.
- Die Hüpfburgen, welche durch Privatpersonen gemietet werden, dürfen ausschliesslich im privaten Bereich eingesetzt werden.
- Wir weisen darauf hin, dass Sie als Veranstalter für die gebotene Aufsicht und ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich sind.
- Wenn Hüpfburgen verschmutzt, bzw. feucht werden, berechnen wir zusätzlich zum Mietpreis eine Reinigungspauschale von CHF 100.--
Für den Betrieb einer Hüpfburg ist eine Haftpflicht-Versicherung erforderlich. Diese ist i.d.R. bei Privatpersonen in der Privathaftpflicht-, bei Gewerbetreibenden in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten.
- Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung.
- Wir haben uns mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert.
- Die Firma Graf & Eberth GmbH sowie deren Inhaber, Daniel Graf und Björn Eberth und etwaige Mitarbeiter, tragen keinerlei Verantwortung für Personenschäden bzw. Unfälle, die bei der Nutzung der gemieteten Hüpfburg entstehen. Für Sach- bzw. Personenschäden jeglicher Art, haftet der Mieter selbst. Dem Mieter wird empfohlen gegebenenfalls eine Veranstaltungs- und/oder Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Wir sind sehr bemüht Personen- und Sachschäden zu verhindern und scheuen daher keine Mühe die Mieter entsprechend aufzuklären und zu warnen.
- Es kann sein, dass Sie für den Betrieb der Spiele eine Schaustellerbewilligung benötigen. Wir verfügen über eine Schaustellerbewilligung die gültig für die ganze Schweiz ist.